56812 Cochem, Sehler Anlagen 16
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Ruderbetrieb unter Auflagen wieder gestattet

Ruderbetrieb unter Auflagen wieder gestattet

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Coronabekämpfungsverordnung der Cochemer Rudergesellschaft 1905 e.V. akzeptiert (siehe Download), die der Vorstand am 5. Juni 2020 beschlossen hat. Daher können jetzt alle Bootsklassen unter Beachtung der Inhalte der Verordnung gerudert werden. Im Bootshaus liegen ausreichende Hygienemittel bereit und die Verodnung ist ebenfalls dort ausgehängt sowie zusätzlich im Downloadbereich herunterzuladen. Der erste Vorsitzende Rolf Heidorn würde sich über einen regen Gebrauch unserer Boote sehr freuen und verbleibt mit „Auf in die Boote“!

P.S. Werft mal einen Blick auf unser neu gestrichenens Bootshaus. Vielen Dank den fleißigen Helferinnen und Helfern